A
ANFANGSZEITEN
Beide Standorte haben identische Anfangs- und Unterrichtszeiten.
Ab 7.50 Uhr können die Kinder in ihre Klassen gehen, um hier z. B. ihren Arbeitsplatz einrichten, sich mit den Mitschüler*innen, Lehrer*innen zu unterhalten oder sich mit den Freiarbeitsmaterialien auseinandersetzen.
Alle Kinder sollten um 8.00 Uhr an der Schule sein, damit der Unterricht nach dem Klingeln um 8.10 Uhr pünktlich beginnen kann.
1. Stunde | 8.10 – 8.55 Uhr |
2. Stunde | 8.55 – 9.40 Uhr |
Hofpause | 9.40 – 10.00 Uhr |
Frühstückspause | 10.00 – 10.10 Uhr |
3. Stunde | 10.10 – 10.55 Uhr |
4. Stunde | 10.55 – 11.40 Uhr |
Hofpause | 11.40 – 12.00 Uhr |
5. Stunde | 12.00 – 12.45 Uhr |
6. Stunde | 12.45 – 13.30 Uhr |
Die Unterrichtszeiten sind auf die Busfahrpläne abgestimmt
ÄCKERNPLANER
Jedes Kind bekommt zu Beginn des Schuljahres den Äckernplaner mit allen wichtigen Adressen und Terminen. Darüber hinaus enthält der Äckernplaner die Schulvereinbarungen der Äckernschule. Des Weiteren folgen Seiten, die das herkömmliche Hausaufgabenheft ersetzen. Der Äckernplaner kostet 3,00 Euro.
ÄCKERNRAT
Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es an unserer Schule den Äckernrat. Aus den Klassen 2 bis 4 kommen alle Klassensprecher*innen und deren Vertreter*innen zweimal im Halbjahr mit der Schulleiterin zusammen.
Der Äckernrat trifft sich, um über Belange der Schüler*innen und des Schullebens zu beraten; z.B. über die Erstellung der Äckernregeln. Der Äckernrat wählt eine Schülersprecherin und einen Schülersprecher, die gemeinsam mit der Schulleitung die Äckernratssitzungen vorbereiten.
ÄCKERNREGELN
Schulleben funktioniert wie jedes Leben in der Gemeinschaft nicht ohne Regeln.
Über allen anderen Schulregeln steht die Goldene Äckernregel:
Ich gehe respektvoll mit jedem um
und höre auf die Lehrkräfte und Mitarbeiter/-innen der Schule.
Die 10 Äckernregeln haben die Kinder in den Gemeinschaftsstunden bzw. im Schülerrat gemeinsam erarbeitet und formuliert:
- Ich will mit allen lieb umgehen und tue keinem weh.
- Ich gehe nicht hin, wohin ich nicht hingehen darf.
- Ich lasse die Sachen der Anderen in Ruhe.
- Ich bin im Gebäude leise und renne nicht.
- Ich halte Ordnung und werfe den Müll in den richtigen Mülleimer.
- Ich schließe keinen aus und wechsle mich ab.
- Ich beachte die Klingel und schubse nicht beim Rein- und Rausgehen.
- Ich sage keine Schimpfwörter.
- Ich reiße keine Äste ab und gehe gut mit der Natur um.
- Wenn ich Streit habe, löse ich den Streit mit Worten. Wenn ich wütend bin, gehe ich weg und löse den Streit später.
Die Äckernregeln hängen im Eingangsbereich der Schule für alle gut sichtbar aus. Darüber hinaus sind sie im Äckernplaner abgedruckt und müssen zu Beginn des Schuljahres von Kindern und Eltern unterschrieben werden.
Die Einhaltung dieser Regeln erleichtert das Zusammenleben an der Äckernschule und trägt dazu bei, dass Kinder und Erwachsene sich wohlfühlen können. Aus diesem Grund werden mit den Kindern in allen Klassen die Konsequenzen besprochen, die die Nichtbeachtung der Regeln nach sich zieht.
AUßERSCHULISCHE LERNORTE
Unterricht findet nicht nur im Klassenraum statt. Das Aufsuchen außerschulischer Lernorte ist fester Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule. Je nach thematischer Anbindung stehen beispielsweise Museums- und Theaterbesuche, Wanderungen, Exkursionen und Besichtigungen auf dem Programm.
B
BEURLAUBUNGEN
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können von der Klassenleitung genehmigt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien kann Ihr Kind nur in Ausnahmefällen ebenfalls von der Schulleitung beurlaubt werden.
BEWEGUNGSZEITEN
Kinder wollen sich immer bewegen, denn sie bewegen sich gern. Kinder müssen sich auch bewegen, weil es für ihre ganzheitliche Entwicklung wichtig ist. Kinder erkunden durch Bewegen ihre Umwelt, sie treten über Bewegung miteinander in Kontakt. In der Bewegung erfahren und lernen die Kinder viel über sich und über die Dinge der Welt.
Die Lehrer*innen versuchen, den Kindern während des Vormittags bereits innerhalb des Klassenraums Möglichkeiten zur Bewegung zu geben; z. B. durch den Wechsel verschiedener Unterrichtsformen wie Werkstatt-Arbeit und Stationenlernen, bei denen die Kinder nicht die ganze Zeit ruhig auf ihrem Platz sitzen müssen, sondern sich in der Klasse frei bewegen können. Häufig werden auch Bewegungsspiele und -übungen in die Stunden eingebaut.
BÜCHEREI
Seit 2005 gibt es an der Schule eine eigene Bücherei, die im Laufe der Jahre immer weiter gewachsen ist. Organisiert wird die Bücherei allein von ehrenamtlich engagierten Eltern und Großeltern. Ziel ist es, Kindern den Zugang zu Büchern zu ermöglichen und sie für das Lesen zu begeistern.
In Bork findet einmal im Monat für sämtliche Schulklassen eine Ausleihe im Klassenverband statt.
In Cappenberg findet die Ausleihe im 14-tägigen Wechsel freitags in der 1. und 2. Stunde statt.
Wenn Sie Lust haben die Bücherei-Teams zu unterstützen, melden Sie sich gern im Sekretariat.
D
DIGITALE MEDIEN
In unserer Schule werden alle Schüler*innen nach und nach an die Arbeit mit digitalen Endgeräten herangeführt. Die Schule verfügt über IPads, die in allen Klassen den Kindern zur Verfügung stehen. Viele Apps stehen auf den IPads zu unterrichtlichen Zwecken zur Verfügung.
Außerdem gibt es für unterrichtliche Zwecke an beiden Standorten
- große Fernseher in jedem Klassenraum. Die Lehrkraft kann z. B. mit digitaler Präsentation den Unterricht gestalten. Auch die Ergebnisse der Kinder können über den Bildschirm präsentiert werden
- Beamer mit Projektkameras zum Anschauen und Bearbeiten von Buchseiten und Arbeitsergebnisse der Kinder
- mehrere Digitalkameras um bei verschiedenen Anlässen (Projektwoche, Wandertag, Klassenfahrt, …) zu fotografieren.
Für die Zukunft werden Gelder von Seiten der Stadt für den weiteren digitalen Ausbau in der Schule in Aussicht gestellt.
E
EINSCHULUNG
Die Schulanfänger*innen, die die Äckernschule in der Regel durch einen Besuch mit ihrer Kindergartengruppe und bei einem gemeinsamen Kennenlernnachmittag mit ihren Eltern schon ein wenig kennengelernt haben, werden am 2. Schultag nach den Sommerferien eingeschult.
Sie werden mit einem Programm empfangen, das Kinder aus unterschiedlichen Klassen mit ihrem Lehrer oder ihrer Lehrerin zusammen vorbereitet haben; z. B. mit Theater, einem Musikstück, Flötenspiel, Gedichten.
Diese Vorführungen finden bei gutem Wetter auf dem Schulhof statt, manchmal auch in der Turnhalle oder im Mehrzweckraum. Nach dieser Begrüßung verbringen die Kinder mit ihrer Lehrerin/ihrem Lehrer ihre erste „richtige“ Unterrichtsstunde in ihrem neuen Klassenraum.
Die Eltern können in der Zwischenzeit bei einer Tasse Kaffee klönen.
Wir feiern den Gottesdienst zum Schulanfang, der von den Kindern mitgestaltet wird, in einer der ersten Schulwochen.
Alle Eltern sind hierzu herzlich eingeladen.
Anschließend findet in der Schule ein gemeinsames Frühstück statt und eine Bastelaktion zur Gestaltung des Klassenraumes.
ELTERNBESUCHE
Eltern können nach vorheriger Abstimmung mit der Lehrkraft am Unterricht teilnehmen und können dabei miterleben, wie ihr Kind in der Gemeinschaft mit anderen lernt.
ELTERNSPRECHTAG
In jedem Schulhalbjahr (Herbst/Frühjahr) findet ein für alle Eltern verbindlicher Sprechtag statt, an dem die Lehrer*innen über die Entwicklung und die Leistung des einzelnen Kindes informieren.
Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Gespräche zwischen Eltern und Lehrer*innen vereinbart werden.
ENTSCHULDIGUNGEN
Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen am ersten Tag bis 7.45 Uhr entschuldigt werden, damit die Schule über den Verbleib Ihres Kindes informiert ist.
Bitte benennen Sie bei der Abmeldung Ihres Kindes bei Ansteckungsgefahr (z. B. Scharlach, Masern, Röteln …) auch die Krankheit. Läuse, Krätze und Influenza sind meldepflichtig.
Informieren Sie bitte den jeweiligen Schulstandort über das Fehlen Ihres Kindes.
Am letzten Tag vor den Ferien und am ersten Tag nach den Ferien ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich. Gleiches gilt für lange Wochenenden mit beweglichen Ferientagen.
F
FERIENTAGE
Jede Schule hat neben den vom Kultusministerium vorgegebenen Ferien die Möglichkeit, je nach Schuljahr 3 oder 4 Ferientage in eigener Verantwortung auszuwählen.
Diese beweglichen Ferientage werden in enger Abstimmung mit den anderen Selmer Schulen festgelegt.
Traditionelle bewegliche Ferientage sind der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam.
Als Brauchtumstag wird in der Regel der Rosenmontag genommen.
Die beweglichen Ferientage werden rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
FÖRDER- UND FORDERUNTERRICHT
Kindern Mut zu machen, sie in ihrem Selbstwertgefühl, in ihrer Leistungsfreude und in ihrem Leistungswillen zu stärken, ist für uns eine wichtige Aufgabe der Grundschule.
Neben der Förderung und Forderung kognitiver Fähigkeiten werden ebenfalls sowohl die sozialen Verhaltensweisen als auch musische und praktische Fähigkeiten gestärkt.
Deshalb ist jeder Unterricht gleichzeitig auch Förder- und Forderunterricht.
Darüber hinaus sind spezielle Förder- und Fordermaßnahmen im Stundenplan fest verankert:
- Förder- und Forderunterricht in Mathematik und Deutsch findet im Klassenverband oder in Kleingruppen durch Individualisierung und Differenzierung in Aufgabenstellung und Material statt.
- Förderunterricht für Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (u.a. LRS) und erhöhtem Förderbedarf im mathematischen Bereich (u.a. Dyskalkulie) findet in kleinen Gruppen statt; je nach Möglichkeit auch klassen- bzw. jahrgangsübergreifend.
- Kinder mit Migrationshintergrund werden in Kleingruppen entsprechend ihres Sprachstandes in der deutschen Sprache gefördert: Go-In als sprachliche Erstförderung und DAZ – Deutsch als Zweitsprache.
- Für Kinder des ersten und zweiten Schuljahres, die Probleme im motorischen Bereich haben, findet nach Möglichkeit Sport-Förderunterricht statt.
- Kinder mit besonderen Neigungen haben an unserer Schule die Möglichkeit, an Arbeitsgemeinschaften (z. B. Mathematik, Kunst, Flöten, Tanz, Theater, Sport) teilzunehmen. Das jeweilige Angebot ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Stundendeputat.
- Kinder mit besonderen Stärken haben die Möglichkeit an einem der vielen Wettbewerbe (z.B. Känguru, landesweiter Mathematikwettbewerb, Vorlesewettbewerb, Stadtmeisterschaften, Frühjahrskonzert) teilzunehmen.
Am Standort Bork gibt es eine Lern- und Förderwerkstatt, die mit einer Vielzahl von Lern- und Arbeitsmaterialien zu den verschiedensten Förderbereichen ausgestattet ist. Sie wird regelmäßig für den Unterricht der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf genutzt und für Förderunterricht in Kleingruppen.
FÖRDERVEREIN
Der Förderverein der Grundschule „Auf den Äckern“ wurde am 20.10.1994 gegründet.
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 13 € pro Jahr.
Auch einmalige Spenden sind herzlich willkommen.
Kontoverbindung für Einmalspenden:
Sparkasse an der Lippe
IBAN: DE55 4415 2370 0115 0023 21
BIC: WELADED1LUN
Der Förderverein unterstützt sowohl finanziell als auch durch tatkräftiges Engagement seiner Mitglieder viele Aktivitäten der Schule:
- finanzielle Unterstützung beim Kauf der Spielgeräte für die Schulhöfe in Bork und in Cappenberg
- Anschaffung von Büchern, Klassenlektüren, Medien
- Kauf einer leistungsstarken Verstärker-Anlage mit Funkmikrofon
- Beteiligung an den Kosten des Büchereiumbaus
- Anschaffung von Musikinstrumenten
- Anschaffung von Sport- und Pausenspielgeräten
- Übernahme der Kosten für einen neuen Fotokopierer
- Bewirtung der Eltern und Kinder bei der Einschulungsfeier
- Glühweinstand beim Martinsumzug
- Beteiligung an Schulfesten
- neue Bemalung des Spielhauses in Bork
Wünsche:
noch mehr engagierte Mitglieder,
gute Ideen für eine fröhliche Schule und fröhliches Lernen.
Ein Flyer des Fördervereins, der auch ein Beitrittsformular enthält, ist im Äckernplaner abgedruckt. Weitere Exemplare liegen am Elterninformationsstand vor dem Sekretariat aus.
FUNDSTÜCKE
Jedes Schuljahr kommen Säcke voller Fundstücke (Jacken, Mützen, Sportschuhe, Hausschlappen, Warnwesten …) zusammen, die niemandem mehr zugeordnet werden können. Daher bitten wir Sie, auch die oben genannten Dinge mit dem Namen Ihres Kindes zu versehen. Falls Dinge fehlen, kommen Sie bitte in die Schule und schauen Sie bei den Fundsachen nach.
G
GEMEINSAMES LERNEN
Eltern von Kindern, die vermutlich besonderer Förderung bedürfen, haben das Recht, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zu stellen. Falls das Kind Unterstützungsbedarf hat, können die Eltern entscheiden, ob ihr Kind an einer Förderschule angemeldet oder im Gemeinsamen Lernen an unserer Schule unterrichtet wird.
Die Entscheidung über den jeweiligen Förderort muss von Fall zu Fall individuell zum Wohle des jeweiligen Kindes getroffen werden.
GEMEINSCHAFTSSTUNDEN
Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es an unserer Schule ca. zwei Gemeinschaftsstunden pro Halbjahr für die einzelnen Jahrgänge. In den Gemeinschaftsstunden trifft sich jeweils ein Jahrgang. Es werden unterschiedliche Dinge der Schulgemeinschaft besprochen. Neue Ideen, Anregungen, aber auch Problemstellungen werden hier diskutiert.
GESUNDES FRÜHSTÜCK
Lernen ist anstrengend!
Daher sollte kein Kind morgens zur Schule kommen, ohne vorher zu Hause gefrühstückt zu haben. Bitte sorgen Sie darüber hinaus für ein gesundes und abwechslungsreiches Schulfrühstück. Dazu gehören neben einem gehaltvollen Brot auch Rohkost, Obst und als Getränk Mineralwasser oder Schorle. Bitte verzichten Sie darauf, Ihrem Kind Süßigkeiten mit zur Schule zu geben.
Zusätzlich gibt es an beiden Standorten einen Wasserspender. Die Kinder können hier ihre Trinkflasche auffüllen.
H
HAUSAUFGABEN
Sie ergänzen die unterrichtliche Arbeit, dienen der Festigung und Sicherung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes und können helfen, Neues vorzubereiten.
Ihr Kind sollte die Hausaufgaben möglichst selbständig erledigen.
Auch sollte Ihr Kind – bei konzentriertem Arbeiten – in der Regel für die Hausaufgaben in den Klassen 1 und 2 nicht länger als 30 Minuten und in den Klassen 3 und 4 nicht länger als 45 Minuten brauchen.
Hausaufgaben sind verpflichtend und die vollständige Erledigung ist von den Eltern täglich zu kontrollieren.
Weitere Informationen zum Thema Hausaufgaben entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Äckernplaner.
I
ISERV
IServ ist unsere digitale Schulplattform, die der Kommunikation zwischen Eltern und Schule dient. In den ersten Schulwochen erhält ihr Kind die Zugangsdaten und eine Anleitung zur Errichtung des persönlichen Accounts.
J
JEKITS
Die Schule nimmt in Zusammenarbeit mit der Musikschule Selm am JeKits-Projekt (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen) teil.
Im 1. Schuljahr erfolgt der JeKits-Unterricht für alle Kinder im Klassenverband zusammen mit einer Musikschullehrerin. Hier lernen die Kinder viele verschiedene Instrumente kennen und können sich dann am Ende des 1. Schuljahres für ein Instrument entscheiden, das sie kostenpflichtig ab dem 2. Schuljahr wöchentlich in Kleingruppen erlernen möchten. Der Instrumentalunterricht erfolgt im Anschluss an den Schulunterricht. Des Weiteren nehmen die Kinder verpflichtend an einem 45 minütigen Ensembleunterricht teil.
K
KLASSE 2000
Die Äckernschule beteiligt sich seit mehreren Jahren am Programm Klasse2000.
Dabei handelt es sich um ein Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule.
Klasse2000 fördert die positive Einstellung der Kinder zur Gesundheit und vermittelt Wissen über den Körper.
Bewegung, gesunde Ernährung und Entspannung sind ebenso wichtige Bausteine von Klasse2000 wie der Umgang mit Gefühlen und Stress.
Auch Strategien zur Problem- und Konfliktlösung werden erlernt.
Dieses Präventionsprogramm wird an unserer Schule seit mehreren Jahren vom Lions-Club Werne unterstützt.
KLASSENDIENSTE
Zu einem gut funktionierenden Schulvormittag gehören auch vielfältige Klassendienste, die die Kinder im Wechsel wahrnehmen. Sie übernehmen hier Verantwortung für die Klassengemeinschaft und erfahren dabei, wie wichtig es ist, eine Aufgabe verlässlich und gewissenhaft zu erledigen.
Einige Dienste, z. B. der Fegedienst, sind nach Unterrichtsschluss zu erledigen, sodass es vorkommen kann, dass die Kinder nicht pünktlich mit dem Klingelzeichen die Schule verlassen.
KLASSENLEITUNGPRINZIP
An der Äckernschule haben die Kinder in der Regel eine Klassenlehrerin/einen Klassenlehrer für die gesamte Grundschulzeit.
Diese/r unterrichtet die Klasse in möglichst vielen Fächern.
KLASSENRAT
In der Stundentafel wird ab dem 2. Schuljahr jedes Jahr nach Möglichkeit eine Stunde pro Klasse für den Klassenrat verankert.
In dieser Stunde werden die Klassenregeln, der Umgang miteinander, Dinge des Schullebens und Anliegen einzelner Schüler*innen besprochen. Nach Möglichkeit sollen die Kinder diese Stunde selbständig durchführen, protokollieren und reflektieren.
Im 1. Schuljahr ist in der Stundentafel nach Möglichkeit eine Stunde für organisatorische Dinge enthalten.
L
LÄUSEALARM
Keiner mag sie – trotzdem tauchen sie mit regelmäßig auf: Kopfläuse!
Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, sind Sie verpfichtet, dies der Schule umgehend zu melden.
Die Kinder des 1. Schuljahres bekommen von der Klassenleitung den folgenden Stempel in den Äckernplaner
Die Schüler*innen der Klassen 2 – 4 schreiben in ihren Äckernplaner nur das Stichwort „Läusealarm“.
Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass ihr Kind frei von Läusen ist.
Die Kinder des 1. Schuljahres erhalten einmalig die Informationsschrift „Kopfläuse“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
M
MITARBEIT DER ELTERN
Besonders in der Grundschule ist Elternmitarbeit zu einem unverzichtbaren Bestandteil der schulischen Arbeit geworden.
Eltern informieren sich, dürfen Einblick nehmen, sollen mitbestimmen, können mitgestalten, sind immer gern gesehene Helfer, sind Mitglied der Schulgemeinde.
An beiden Standorten der GS „Auf den Äckern“ findet die Zusammenarbeit von Eltern, Kindern, Lehrer*innen u. a. bei folgenden Gelegenheiten statt:
- Besuch der Klassenpflegschaftssitzung
- regelmäßige Sprechtage zweimal im Schuljahr
- persönliche Gespräche nach Vereinbarung
- Mitarbeit in den Gremien der Schulmitwirkung
- Elternbesuche im Unterricht nach vorheriger Absprache
- Elternhilfe im Unterricht als Lesemütter, bei Backaktionen, im Kunstunterricht, an Spielenachmittagen …
- Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Schulfesten
- Helfer bei Sportfesten
- Begleitung bei Ausflügen
- Waffeltage
- Mitarbeit in der Schulbücherei
- Mitgliedschaft und Mitarbeit im Förderverein
- …
MITWIRKUNGSORGANE
Die Klassenpflegschaft besteht aus allen Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse. In den mindestens halbjährlich stattfindenden Klassenpflegschaftssitzungen werden Anliegen der Klasse, z. B. klasseninterne Veranstaltungen, besprochen. Außerdem wird über Lerninhalte, Hausaufgaben, Lernmittel etc. informiert.
Die erste Klassenpflegschaftsversammlung wird von der Klassenleitung einberufen. Alle weiteren Sitzungen beruft die/der Vorsitzende der Klassenpflegschaft ein. Sie/Er wird zu Beginn eines jeden Schuljahres neu gewählt.
Alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind stimmberechtigte Mitglieder der Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern/Erziehungsberechtigten und übernimmt bei Bedarf beratende Aufgaben.
Die Schulkonferenz empfiehlt, berät, entscheidet und wirkt maßgeblich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit jeder Schule mit. Sie setzt sich zusammen aus Elternvertretern, die von der Schulpflegschaft und den Kollegiumsvertretern, die von der Kollegiumskonferenz gewählt werden. Vorsitzende ist die Schulleiterin, die jedoch nur bei Stimmengleichheit abstimmen darf.
O
OFFENE GANZTAGSSCHULE (OGS)
Nach dem Unterricht kann Ihr Kind die Offene Ganztagsschule bis
15.00 Uhr bzw. bis 16.00 Uhr besuchen.
Direkt nach dem Unterricht gehen die Kinder der Offenen Ganztagsschule in die eigens dafür umgebauten Räume. Mehrere Betreuer*innen sind für diese Kinder da. Sie begleiten sie zum Mittagessen, das in der Küche bzw. im Mehrzweckraum der Schule eingenommen wird.
Anschließend oder auch vorab haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben anzufertigen, zu spielen oder sich zu entspannen.
Die Mitarbeiter*innen der OGS beaufsichtigen die Kinder bei den Hausaufgaben, halten sie dazu an, diese anzufertigen und helfen bei Verständnisproblemen. Soweit möglich, versuchen die Mitarbeiter*innen der OGS auch, die Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die letzte Verantwortung, vor allem auch für die Erledigung mündlicher Aufgaben, liegt aber weiterhin in den Händen der Eltern.
Das Üben von Lerninhalten ist im Rahmen der OGS weder personell noch zeitlich möglich.
Auch in diesem Schuljahr werden Lehrer*innen in der OGS eingesetzt. Sie arbeiten dort überwiegend in der Hausaufgabenbetreuung und im Förderunterricht. Dadurch ist eine enge Absprache zwischen dem Kollegium und der OGS möglich.
Von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr finden dann zuzügliche Bildungsangebote statt:
z. B. Musizieren, Fußball spielen, Sport, Malen, Computerkurse, Garten und anderes. Die Kinder können aus diesem Angebot nach ihren Neigungen wählen. Honorarkräfte, Sportvereine, Künstler*innen, Eltern und pensionierte Lehrer*innen bieten diese zuzüglichen Bildungsangebote an.
Die OGS wird von dem Verein „Ganz Selm“ organisiert.
Ansprechpartnerin für Anmeldung, Beiträge, Kosten und Zuschüsse ist die Stadt Selm, Tel. 02592 69-0.
Die Koordinatorin an beiden Schulstandorten, Frau Bobner, kann Ihnen aber auch schon erste Informationen geben, Tel. 02592 69-6619.
P
PÄDAGOGISCHE MAßNAHMEN
Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene einen großen Teil des Tages miteinander verbringen.
Damit sich alle wohlfühlen und in Ruhe lernen und lehren können, müssen wir uns an Regeln halten und respektvoll mit jedem umgehen. Viele Kinder haben es bereits gelernt, Regeln zu akzeptieren und einzuhalten.
Einige Kinder benötigen dazu zusätzliche Unterstützung, die sie durch verschiedene pädagogische Maßnahmen erfahren können:
- Ampelregeln
- Regeln für den respektvollen Umgang
- Störprotokoll
- Versprochenhefte
- Pausenraum
Nähere Informationen dazu sind auch im Äckernplaner zu finden.
PATENKLASSEN
Um den Kindern der ersten Klassen den Start an der Äckernschule zu erleichtern, gibt es seit einigen Jahren ein Patensystem an unserer Schule, bei dem Schüler*innen der dritten Klasse eine Patenschaft für ein Kind aus dem ersten Schuljahr übernehmen.
In der ersten Patenstunde, die schon am zweiten oder dritten Schultag stattfindet, geht es darum sich gegenseitig kennenzulernen. „Die Kleinen“ erhalten von „den Großen“ ein selbst gestaltetes Willkommensgeschenk und verbringen dann eine gemeinsame Spielstunde miteinander.
In den folgenden Tagen holen die Paten die Erstklässler*innen zur Pause ab, kümmern sich um sie und helfen ihnen beispielsweise dabei, sich im Gebäude zu orientieren.
Die Schulanfänger*innen fühlen sich angenommen, sicherer und ermutigt. Die Kinder aus den Patenklassen übernehmen Verantwortung, lernen aufmerksam für andere zu sein und erfahren Anerkennung.
PAUSENSPIELGERÄTE
Die Pausenspielgeräte sind für alle Klassen im Spielehaus untergebracht. Jedes Kind besitzt einen sogenannten Spielepass, mit dem es in der ersten großen Pause ein Spielzeug ausleihen kann. Den Ausleihdienst übernehmen Schülerinnen und Schüler des vierten Jahrgangs.
PFLICHTEN DER ELTERN
Zum Bildungsauftrag der Grundschule gehört es, dafür zu sorgen, dass alle Kinder entsprechend ihrer individuellen Begabungen optimal gefördert werden und auf das Leben in unserer Gesellschaft bestmöglich vorbereitet werden. Damit das gelingen kann, müssen alle an der Erziehung Beteiligten zusammenarbeiten und ihre Pflichten wahrnehmen.
Für Eltern besteht laut Schulgesetz § 42 (4) die grundsätzliche Pflicht zur Mitwirkung an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Auch die Schüler*innen haben vielfältige Pflichten zu erfüllen, die ebenfalls im Schulgesetz beschrieben sind.
Naturgemäß sind Grundschulkinder, gerade in der Eingangsklasse, nicht in der Lage, ihren Pflichten selbständig nachzukommen. Sie benötigen die verlässliche und konsequente Unterstützung durch ihre Eltern. Wie dies an unserer Schule im Einzelnen aussehen soll, haben wir in den Schulvereinbarungen formuliert, die im Äckernplaner abgedruckt sind. Über ganz konkrete Elternpflichten informiert zudem ein Schreiben, das an alle Eltern zu Beginn des Schuljahres verteilt wird.
S
SCHREIBEN UND LESEN LERNEN
Traditionell sollten alle Kinder während des Lese- und Schreiblehrgangs in der gleichen Zeit, in der gleichen Reihenfolge, die gleichen Buchstaben lernen. An der Grundschule „Auf den Äckern“ findet der Schriftspracherwerb hauptsächlich mit dem Lehrwerk „Einsterns Schwester“ und ergänzend wird nach dem Spracherfahrungsansatz gearbeitet. Mit Hilfe einer Anlauttabelle lernen die Kinder von Anfang an alle Druckbuchstaben kennen. Die Kinder lernen zuerst Schreiben. Sie schreiben von Anfang an selbständig Wörter und später eigene kleine Texte.
Dieses Vorgehen wird Ihnen die Klassenleitung auf einem Elternabend genauer vorstellen.
SCHULE AN ZWEI STANDORTEN
Die Grundschule „Auf den Äckern“ hat zwei Schulhäuser.
Die Hauptstelle mit der Verwaltung und dem Sitz der Schulleitung befindet sich an der Waltroper Straße 17 in Bork.
Seit dem 01.08.2009 gehört auch die ehemalige Freiherr-vom-Stein-Schule in Cappenberg zur Grundschule „Auf den Äckern“. Kinder, Lehrkräfte und Eltern bilden trotz der zwei Standorte eine Schulgemeinde mit einer Schulpflegschaft, einer Schulkonferenz und einem Lehrerkollegium.
Aufgabe der Schulleitung ist es, an beiden Schulstandorten für gleiche Lernbedingungen zu sorgen. Das bedeutet u. a., dass nicht zu große Unterschiede in den Klassengrößen bestehen dürfen.
Dadurch kann es auch in den kommenden Schuljahren dazu kommen, dass Schüler*innen von Bork nach Cappenberg fahren müssen oder auch umgekehrt, Kinder von Cappenberg nach Bork.
Nur so kann gewährleistet werden, dass in etwa gleiche Lernvoraussetzungen für alle Schüler*innen geschaffen werden.
SCHULEINGANGSPHASE
In der Schuleingangsphase, in der alle Kinder gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten gefördert werden sollen, können Kinder entsprechend ihrem Leistungsvermögen ein Jahr, zwei Jahre oder auch drei Jahre verbleiben, bevor sie in die 3. Klasse versetzt werden.
Jede Schule kann für sich bestimmen, wie sie die Schuleingangsphase organisieren will. An der Grundschule „Auf den Äckern“ werden die Schüler*innen der 1. und 2. Jahrgänge an beiden Standorten nach dem jahrgangsbezogenen Modell unterrichtet.
Darüber hinaus können Kinder mit besonderen Stärken, aber auch Kinder, die in bestimmten Bereichen noch Lernschwierigkeiten haben, am Unterricht der nächst höheren bzw. der vorangehenden Klasse teilnehmen. Stundenweise können sie dort gemeinsam nach ihren Fähigkeiten lernen. Bei Bedarf werden für die Schüler*innen individuelle Förderpläne erstellt. Seit 2020 arbeitet eine sozialpädagogische Fachkraft an unserer Schule. Sie unterstützt Kinder mit Förderbedarf in Kleingruppen oder begleitet sie im Unterricht.
SCHULPROGRAMM
In unserem Schulprogramm ist niedergeschrieben, was uns an der Grundschule „Auf den Äckern“ wichtig ist und wie wir arbeiten, um diese Dinge umzusetzen.
Das Schulprogramm ist auf unserer Homepage veröffentlicht und man kann es auch im Sekretariat unserer Schule ausleihen.
SCHULSOZIALARBEITIN
Unsere Schulsozialarbeiterin Bettina Augst (0172/2081966) bietet bei Lern- und Erziehungsschwierigkeiten gerne ihre Unterstützung an.
SCHULWEG
Der Schulweg sollte von Ihrem Kind möglichst selbständig bewältigt werden. Die vielen Vorteile, die sich daraus ergeben, haben uns veranlasst, mehrere präventive Maßnahmen diesbezüglich an unserer Schule zu installieren.
In der ersten Klasse machen die Kinder mit der Verkehrspolizistin den Fußgängerführerschein. Die Polizeipuppenbühne besucht uns im ersten Schuljahr, auch hier ist der sichere Schulweg das Hauptthema.
In jedem Schuljahr führen wir mehrmals das Programm „Zu Fuß zur Schule und zurück“ durch. Bei diesem Programm sollen die Kinder und Eltern motiviert werden, den Schulweg zu Fuß zu meistern. Wenn Sie als Eltern Ihr Kind unterstützen wollen, wäre es gut, wenn Sie mit Ihrem Kind zunächst gemeinsam zu Fuß zur Schule gehen, um so den Schulweg zu üben. Auf Dauer sollte Ihr Kind natürlich den Schulweg alleine schaffen oder zusammen mit Schulkameraden*innen.
Kinder dürfen, wenn die Eltern denken, diese beherrschen ihr Fahrrad und können sich im Straßenverkehr sicher damit bewegen, mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Ein verkehrssicheres Fahrrad und das Tragen eines Helmes sind natürlich die Grundvoraussetzungen dafür. Im vierten Schuljahr wird das Fahrradtraining mit der anschließenden Fahrradprüfung durchgeführt.
Falls Sie Ihr Kind dennoch einmal mit dem Auto zur Schule bringen müssen, setzen Sie es bitte etwa 200 bis 500 m von der Schule entfernt an einer sicheren Ausstiegsstelle ab.
SCHULZEITUNG ÄCKERN-AUGE
Seit dem Schuljahr 1995/96 gibt es an der Grundschule „Auf den Äckern“ eine Schulzeitung. Das Äckern-Auge, das genau hinsieht und beobachtet, was sich an der Äckernschule ereignet, erscheint 2-3mal im Jahr. Kinder, Eltern und Lehrer/-innen schreiben über Erlebnisse, Erfahrungen, Freuden und … wenn nötig, auch über Ärger und Frust. Darüber hinaus gibt es Mitmachseiten, Rätsel, Comics, Witze …
U
ÜBERMITTAGSBETREUUNG (ÜMI)
Nach dem Unterricht kann Ihr Kind, soweit Plätze vorhanden sind, in der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr verbleiben.
Die Übermittagsbetreuung wird von dem Verein „Ganz Selm“ organisiert. Ansprechpartnerin für Anmeldung, Beiträge, Kosten und Zuschüsse ist die Stadt Selm, Tel. 02592/69-0.
Die Koordinatorin an beiden Schulstandorten, Frau Bobner, kann Ihnen aber auch schon erste Informationen geben, Tel. 02592/69-6619.
UNTERRICHTSAUSFALL
In der Regel wird im Sinne der verlässlichen Grundschule jede Unterrichtsstunde vertreten, in der der Unterricht ausnahmsweise nicht nach Plan verläuft (Krankheit, Fortbildung, Testungen …). Falls dies jedoch einmal nicht möglich sein sollte, wird Ihr Kind nie ohne vorherige Rückfrage bzw. Benachrichtigung nach Hause geschickt.
V
VERSICHERUNG
Für Ihr Kind besteht beim Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) eine Unfallversicherung, die schulische Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule sowie Schul- und Heimweg einschließt. Bei einem Schulunfall werden die Eltern sofort benachrichtig. Bei einem Wegeunfall bitten wir Sie, die Schule zu informieren, damit ein Unfallbericht geschrieben werden kann.
Eine Diebstahlversicherung für in der Schule abhanden gekommene Gegenstände gibt es nicht.
W
WANDERTAGE
Alle zwei Jahre findet an der Äckernschule ein großer Sponsorenlauf statt, dessen Erlös zum einen einer gemeinnützigen Organisation vor Ort gespendet wird und zum anderen auch den Kindern der Äckernschule zugutekommt: Wandern für die ANDERN und für UNS!
Die Schüler*innen wandern jeweils eine Strecke von ca. 7 Kilometern. Dabei ist das Ziel zumeist der jeweils andere Schulstandort. Die Cappenberger Kinder wandern nach Bork und die Borker Kinder nach Cappenberg. So lernen alle Kinder das andere Schulgebäude und die Schulumgebung kennen.
Im Jahr zwischen den Sponsorenläufen findet der sogenannte Schulwandertag statt. Auch bei diesem Wandertag sind alle Kinder der Schule in und um Bork bzw. Cappenberg herum unterwegs und lernen dabei Gebiete des Ortes kennen, die nicht in unmittelbarer Nähe ihres Wohnumfeldes liegen. Außerdem machen wir bei den Schulwandertagen Station auf Spiel- oder Fußballplätzen, sodass alle viel Zeit haben, miteinander zu toben und zu spielen.
Die Kinder erfahren sowohl den Sponsorenlauf als auch den Schulwandertag als großes Gemeinschaftserlebnis, das das Zusammengehörigkeitsfefühl und die Identifikation mit ihrer Schule gestärkt.
Z
ZEUGNISSE
Die Schüler*innen der Klasse 1 und 2 erhalten jeweils am Ende des Schuljahres, die Schüler*innen der Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres Zeugnisse.
Die Zeugnisse der Klasse 1 und 2 enthalten einen Bericht über die Entwicklung im Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den einzelnen Fächern.
In Klasse 2 und 3 werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern zusätzlich mit Noten beurteilt.
Im 4. Schuljahr werden auf den Zeugnissen in allen Bereichen ausschließlich Noten erteilt. Im Zusammenhang mit dem Zeugnis des 1. Halbjahres wird eine Empfehlung für die Wahl der weiterführenden Schule ausgegeben, der ein Bericht zum Arbeits- und Sozialverhalten beiliegt.