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Bekräftigung der Regelungen ab 14.12.2020
Selm, 14.12.2020
Liebe Familien der Äckernschule,
Da die Presse widersprüchliche Aussagen trifft, möchte ich Ihnen hiermit noch einmal mitteilen, dass für diese Woche die Regelungen, wie ich sie im letzten Elternbrief beschrieben habe, für die ganze Woche gelten.
Das Ministerium von Nordrhein-Westfalen hat mit einer weiteren Mail noch einmal bekräftigt, dass die Regelungen, die sie am Freitag (11.12.2020) getroffen haben mit den gemeinsamen Beschlüssen mit der Bundeskanzlerin übereinstimmen.
Nun hoffe ich, dass es dabei bleibt und wir nicht wieder eine kurze Änderung in dieser Woche umsetzen müssen.
Wenn Sie eine Notbetreuung für den 7. und/oder 8. Januar 2021 benötigen, füllen Sie bitte das hinterlegte Formular aus und ändern einfach das Datum.
Bitte schauen Sie in den ersten beiden Januarwochen regelmäßig in die IServ Mails. Sollte der Unterricht am 11.01.2021 nicht im Präsenzunterricht stattfinden oder es werden Änderungen zum „normalen“ Unterricht getroffen, werde ich Sie hierüber informieren.
Falls Sie Nachfragen haben scheuen Sie sich bitte nicht über IServ diese an Ihre Klassenlehrerin zu richten oder gerne auch an mich.
Nun wünsche ich Ihnen eine schöne Weihnachtszeit, wenn Sie mögen besuchen Sie doch mit Ihren Kindern unser Fenster am Standort in Bork im Rahmen der Aktion „Christmas to go“ und lernen die Geschichte „Die vier Lichter des Hirten Simon“ kennen.
Bleiben Sie gesund!
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A. Knipping / Schulleiterin
Schulbetrieb ab 14.12.2020
Selm, 11.12.2020
Liebe Familien der Äckernschule,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass mich heute, Freitag 11.12.2020 um 13.32 Uhr eine Mail vom Ministerium erreicht hat.
Ab Montag, dem 14.12.2020 gelten nun folgende Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten:
In den Jahrgängen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihr Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Das bedeutet, dass Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Ihrer Klassenlehrerin schriftlich über IServ mitteilen, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich!
Die Schulpflicht ist dadurch nicht ausgesetzt. Das Lernen und Arbeiten zu Hause gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. Die Klassenlehrerinnen werden den Kindern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen Aufgaben über IServ mitteilen.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet keine Unterricht statt.
Es gelten die gleichen Regeln für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember (siehe Elternbrief vom 27.11.2020). Sie können also für diese beiden Tage eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und lassen uns dieses bis zum 18.12.2020 zukommen. Das Formular finden Sie bei IServ unter Datei-Gruppen-Jahrgang (01,02,03 oder 04).
Mit freundlichen Grüßen
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A. Knipping / Schulleiterin
Notbetreuung 21. und 22.12.2020
Selm, 27.11.2020
Liebe Familien der Äckernschule,
wie Sie sehr wahrscheinlich der Presse entnommen haben, hat die Landesregierung die Weihnachtsferien verlängert. Das bedeutet, dass an den öffentlichen Schulen in NRW am 21. und 22. Dezember unterrichtsfrei sein wird.
Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. Und 22. Dezember 2020 nachzukommen (Schulmail vom 23.11.2020).
Das bedeutet, dass an den beiden Tagen eine Notbetreuung, soweit hierfür ein Bedarf besteht, stattfindet. Die Notbetreuung wird in der Unterrichtszeit (laut Stundenplan des Kindes) an den genannten Tagen von einer Lehrkraft durchgeführt. Die Kinder, die in der OGS oder Übermittagsbetreuung angemeldet sind können diese auch an den beiden Tagen in Anspruch nehmen.
Eltern die für ihr Kind eine Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, füllen bitte das entsprechende Formular aus und geben es bis zum 10.12.2020 bei der Klassenlehrerin oder im Sekretariat ab. Das Formular finden Sie bei IServ unter Datei-Gruppen- Jahrgang (01,02,03 oder 04). Das Formular können Sie ausdrucken, ausfüllen und dann ihrem Kind mit zur Schule geben. Sie können es aber auch über das Sekretariat anfordern, dann geben wir es Ihrem Kind mit.
Ansonsten möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Durch das vorsorgliche Handeln von vielen Eltern ist die Infektionslage an unserer Schule überschaubar. Bisher hatten wir noch keine Infektionsfälle in der Schule und das Gesundheitsamt musste daher noch keine häusliche Quarantäne diesbezüglich anordnen. Nur in Einzelfällen mussten Kinder und Lehrkräfte in Quarantäne aufgrund von Infektionen in ihrem häuslichen Umfeld.
Auch möchte ich ein großes Lob an die Schülerinnen und Schüler richten. In den allermeisten Fällen halten sich diese vorbildlich an die Hygieneregeln und die Maskenpflicht. Dieses Verhalten erleichtert dem Kollegium das Unterrichten, denn die Lehrkräfte setzen sich durch die Vielzahl von Kontakten jeden Tag einem hohen Infektionsrisiko aus.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familie eine besinnliche Adventszeit
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A. Knipping / Schulleiterin
Schulbetrieb ab 17.08.
Liebe Eltern der Äckernschule,
nun wissen wir seit letzter Woche die Vorgaben der Landesregierung NRW und haben diese mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und dem Lehrerkollegium intensiv beraten. Das Ministerium des Landes NRW sieht einen Schul- und Unterrichtsbetrieb vor, der möglichst vollständig nach Stundentafel im Präsenzunterricht stattfinden soll. Der Präsenzunterricht ist grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.
Um einen an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb in Coronazeiten sicherzustellen, sieht das Ministerium das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler, so wie für alle weiteren Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verpflichtend vor. Im Unterricht am festen Sitzplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Mundschutz und einen verschließbaren Aufbewahrungsbehälter für diesen mit zur Schule und besprechen Sie die Dringlichkeit der Maskenpflicht mit Ihrem Kind.
Ab dem 17.08.2020 wird es keine gestaffelten Anfangs- und Endzeiten mehr geben. Um ein Durchmischen der Klassen möglichst zu vermeiden, sollen die Kinder morgens zwischen 7.50 Uhr und 8.05 Uhr zur Schule kommen und direkt in ihre Klassen gehen. Dort wird die Klassen- oder Fachlehrkraft die Schülerinnen und Schüler in Empfang nehmen und beaufsichtigen. In diesem offenen Anfang werden sich die Kinder im Klassenraum die Hände waschen und können dann, sobald sie auf ihrem Platz sitzen, die Maske abnehmen.
Der Unterricht beginnt dann ganz normal um 8.10 Uhr. Schulschluss ist nach Stundenplan zu den normalen bekannten Endzeiten vor der Coronazeit. Auch die Schulbusse fahren zu den gewohnten Zeiten.
Die Kinder werden nach Stundentafel in allen Fächern unterrichtet. Der Sportunterricht wird möglichst draußen erteilt. Bitte geben Sie Ihrem Kind wetterangepasste Sportkleidung und zum Sport geeignetes Schuhwerk für den Außensport und die Turnhalle mit.
Da wir in den Klassen stetig eine Quer- oder Stoßlüftung ermöglichen wollen, wäre es wichtig, wenn die Kinder bei kühlerem Wetter eine Jacke mitbringen würden, die sie wenn nötig den ganzen Tag im Unterricht tragen können.
Bitte geben Sie ihrem Kind einen nachfüllbaren Getränkebehälter mit. In der Klasse werden keine Wasserbecher mehr vorgehalten. Die eigenen Getränkebehälter können mit Wasser nachgefüllt werden.
Weiterhin gilt, dass Eltern den Schulhof nicht betreten dürfen. Bitte verabschieden Sie sich von Ihrem Kind vor dem Schultor.
Sie als Erziehungsberechtigte müssen darauf achten, dass Ihr Kind vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist.
Es gelten – wie bisher schon - die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Sollte Ihr Kind in der Schulzeit diese Symptome aufweisen, werden wir es schnellstmöglich von den anderen Kindern separieren und durch Sie abholen lassen. Bitte kontaktieren Sie dann Ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir Ihnen Ihr Kind mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil.
Sollte es zu einer erneuten Schulschließung kommen und wir müssen zum Lernen auf Distanz zurückkehren, wird diese Form des Lernens mit in die Benotung einfließen.
Für diesen Fall haben wir uns mit der Stadt vorbereitet und die digitale Plattform IServ installiert. Die nötigen Informationen dazu erhalten Sie auf der Klassenpflegschaftssitzung.
Die Schulgremien, wie Klassenpflegschaftssitzung, Schulpflegschaft und Schulkonferenz finden ganz normal statt, wir möchten Sie bitten nur mit einem Elternteil bzw. einem gewählten Vertreter daran teilzunehmen.
Die OGS und der Ümi-Betrieb finden mit den hygienischen Maßnahmen wieder normal statt. Das bedeutet, dass feste Betreuungsgruppen eingerichtet werden. Die Abholzeiten sind nicht mehr individuell zu vereinbaren, sondern wie in den Verträgen vereinbart 15.00 Uhr und 16.00 Uhr.
Auch das Mittagessen für die OGS-Kinder wird wieder normal von der Stattküche angeliefert.
Für Rückfragen steht die Koordinatorin Frau Nina Grumme gern zur Verfügung
(Tel.: 02592/979591, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Sollten Sie Nachfragen haben, so kontaktieren Sie gerne Ihre Klassenlehrerin oder mich als Schulleiterin.
Bei Veränderungen dieser Maßnahmen oder anderslautende Vorgaben, werde ich Sie selbstverständlich informieren.
Nun wünsche ich Ihnen, Ihrem Kind und uns einen möglichst problemlosen Schulstart, bleiben Sie gesund,
mit freundlichen Grüßen
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A. Knipping / Schulleiterin